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   OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20   

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OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20 (https://dejure.org/2021,510)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.01.2021 - 2 B 354/20 (https://dejure.org/2021,510)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 2 B 354/20 (https://dejure.org/2021,510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 19 Abs 4 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 28a IfSG, § 7 Abs 5 S 2 CoronaVV SL 2021a, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Schließung eines Hallenbades und anderer Sport- und Freizeiteinrichtungen während der Corona-Pandemie (Saarland)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der vorübergehenden Schließung eines Hallenschwimmbads aus Gründen der Pandemiebekämpfung; Statthaftigkeit der Geltendmachung des konkreten Begehrens in einem Anordnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schließung von Sportstätten wegen der Corona-Pandemie - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Saarlouis, 09.11.2020 - 6 L 1358/20

    Rechtmäßigkeit der Schließung eines Hallenbads im Zuge der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9.11.2020 - 6 L 1358/20 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat dieses Begehren als Antrag nach § 123 VwGO auf Feststellung aufgefasst, dass die mit § 7 Abs. 5 Satz 1 der Verordnung vom 30.10.2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) angeordnete Schließung des Hallenbads ihm gegenüber keine Wirksamkeit entfalte und mit Beschluss vom 9.11.2020 - 6 L 1358/20 - zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9.11.2020 - Az. 6 L 1358/20 - (...) festzustellen, dass das zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgesprochene Verbot der Landesregierung Saar, das Hallenbad am Wohnort des Antragstellers in A-Stadt zu nutzen, rechtswidrig war und,.

    Die Beschwerde (§ 146 Abs. 1 VwGO) des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9.11.2020 - 6 L 1358/20 -, mit dem seine Anträge zurückgewiesen wurden, ist nach § 146 Abs. 1 VwGO statthaft, kann aber in der Sache auch unter Berücksichtigung des den Prüfungsumfang des Senats bestimmenden Beschwerdevorbringens des Antragstellers (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) keinen Erfolg haben.

    Das Verwaltungsgericht hat ferner in der angegriffenen Entscheidung vom 9.11.2020 - 6 L 1358/20 - zu Recht zusätzlich erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit eines solchen Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO auch unter dem Aspekt eines für jeden Rechtsbehelf zu fordernden schutzwürdigen Interesses wegen der lediglich eingeschränkten Bindungswirkung und der begrenzten Reglungswirkung der Entscheidungen nach § 123 Abs. 1 VwGO geäußert.

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388

    Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne

    Auszug aus OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20
    Richtet sich ein Rechtsschutzbegehren erkennbar auf das Ziel, eine Verbotsnorm in der zum Schutz vor der Corona-Pandemie erlassenen Rechtsverordnung der Landesregierung - hier das im § 7 Abs. 5 Satz 2 VO-CP in der Fassung der Änderungsverordnung 8.1.2021 (juris: CoronaVV SL 2021a), wonach alle öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme von Anlagen unter freiem Himmel, hier konkret ein Hallenschwimmbad, zu schließen sind, außer Vollzug zu setzen, um das Schwimmbad weiter besuchen zu können ist jedenfalls in den Bundesländern, in denen das Landesrecht die Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO) vorsieht, nur der Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO statthaft, nicht dagegen ein an das Verwaltungsgericht zu richtender Anordnungsantrag nach § 123 Abs. 1 VwGO (so auch VGH München, Beschluss vom 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 -, NVwZ 2020, 1130).(Rn.9).

    [vgl. dazu auch VGH München, Beschluss vom 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 -, NVwZ 2020, 1130, dort zu einem aus Sicht des Gerichts unstatthaften Antrag auf Feststellung, dass eine vergleichbare Regelung in der 5. Bayerischen IfSMV dem vom dortigen Antragsteller beabsichtigten Weiterbetrieb des Wellnessbereichs in seinem Hotel nicht entgegenstehe, insbesondere in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere dem Beschluss vom 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 -, NVwZ 2003, 856, zum Recht auf Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG)] Das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers richtet sich erkennbar auf das Ziel, die einschlägige Norm im § 7 Abs. 5 Satz 2 VO-CP, nunmehr in der Fassung der Änderungsverordnung 8.1.2021, [vgl. dazu die Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8.1.2021, dort Art. 2 § 7 Abs. 5 VO-CP, Amtsblatt des Saarlandes 2021, Teil I, Seiten 2, 5, 9] wonach alle öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme von Anlagen unter freiem Himmel - von den Betreibern als Normadressaten - zu schließen sind, außer Vollzug zu setzen.

    [vgl. auch dazu VGH München, Beschluss vom 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 -, NVwZ 2020, 1130, dort konkret zu BVerwG, Urteile vom 28.6.2000 - 11 C 13.99 -, DVBl. 2000, 1858, und vom 28.1.2010 - 8 C 19.09 -, NVwZ 2010, 1300] Die genannten höchstrichterlichen Entscheidungen betrafen ganz besonders gelagerte Fälle.

  • OVG Saarland, 04.01.2021 - 2 B 366/20

    Kein nachträglicher Rechtsschutz gegen Absonderung in häuslicher Quarantäne

    Auszug aus OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20
    Die Zulassung eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO widerspricht dem Sinn und Zweck eines Eilrechtsschutzverfahrens nach § 123 VwGO, da dieses auf eine vorläufige Regelung gerichtet ist, aber nicht zu einer rechtskräftigen Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Verwaltungsentscheidung oder - hier konkret - einer vom Antragsteller bekämpften Verordnungsregelung zielt (vgl. entsprechend für ein Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.1.2021 - 2 B 366/20 -).(Rn.16).

    [vgl. entsprechend für ein Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO Beschluss des Senats vom 4.1.2020 - 2 B 366/20 -, m.w.N., unter anderem VGH München, Beschluss vom 16.8.2012 - 8 CE 11.2759 -, BayVBl 2013, 607].

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20
    [vgl. auch dazu VGH München, Beschluss vom 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 -, NVwZ 2020, 1130, dort konkret zu BVerwG, Urteile vom 28.6.2000 - 11 C 13.99 -, DVBl. 2000, 1858, und vom 28.1.2010 - 8 C 19.09 -, NVwZ 2010, 1300] Die genannten höchstrichterlichen Entscheidungen betrafen ganz besonders gelagerte Fälle.

    [vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 28.1.2010 - 8 C 19.09 -, NVwZ 2010, 1300] Zum anderen betraf dies eine Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung mit der Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn.

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20
    [vgl. auch dazu VGH München, Beschluss vom 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 -, NVwZ 2020, 1130, dort konkret zu BVerwG, Urteile vom 28.6.2000 - 11 C 13.99 -, DVBl. 2000, 1858, und vom 28.1.2010 - 8 C 19.09 -, NVwZ 2010, 1300] Die genannten höchstrichterlichen Entscheidungen betrafen ganz besonders gelagerte Fälle.

    [vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.6.2000 - 11 C 13.99 -, DVBl. 2000, 1858] Beide Sachverhalte sind mit der vorliegenden Konstellation nicht vergleichbar.

  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20
    Auf Landesebene wurde ein Gesetzgebungsvorhaben in die Wege geleitet, um den unter Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere den sogenannten "Parlamentsvorbehalt", auch vom Senat [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] geäußerten Bedenken durch eine stärkere Einbindung der gewählten Volksvertretungen bei der Einschränkung der Grundrechte Rechnung zu tragen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 3 R 220/20

    Corona-Pandemie; Eilantrag gegen Kontaktbeschränkungen; Verbot der Öffnung von

    Auszug aus OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20
    [vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.11.2020 - 3 R 220/20 -, juris] Mit der Schließung von Sportanlagen entfällt die Möglichkeit, anlässlich des Aufsuchens dieser Einrichtungen in Kontakt zu anderen Personen zu geraten.
  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 8 CE 11.2759

    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1

    Auszug aus OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20
    [vgl. entsprechend für ein Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO Beschluss des Senats vom 4.1.2020 - 2 B 366/20 -, m.w.N., unter anderem VGH München, Beschluss vom 16.8.2012 - 8 CE 11.2759 -, BayVBl 2013, 607].
  • OVG Saarland, 22.12.2020 - 2 B 373/20

    Corona-Verordung: Schließung von Sportanlagen

    Auszug aus OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20
    [vgl. entsprechend zum Freizeitsport in Hallen bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.12.2020 - 2 B 373/20 - ] Soweit der Antragsteller geltend macht, er nutze die regelmäßige sportliche Betätigung im Schwimmbad zur Erhaltung und Förderung seines Gesundheitszustandes, ist darauf hinzuweisen, dass die Ausübung des Individualsports außerhalb von Freizeitanlagen nach Maßgabe von § 7 Abs. 5 Satz 1 VO-CP nach wie vor zulässig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16

    Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016

    Auszug aus OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20
    Nur in den Fällen, in denen eine untergesetzliche Norm nicht der Umsetzung durch einen Vollzugsakt bedarf und die Möglichkeit einer Normenkontrolle, anders als im Saarland über den § 18 AGVwGO, nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und damit auch die Stellung eines Antrags auf Vollzugsaussetzung nach § 47 Abs. 6 VwGO durch das Landesrecht nicht eröffnet ist, [vgl. hierzu etwa OVG Münster, Beschlüsse vom 26.3.2012 - 5 B 892/11 -, NVwZ-RR 2012, 516 und vom 10.6.2016 - 4 B 504/16 -, NVwZ-RR 2016, 868 ] ist den Betroffenen mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG eine Möglichkeit eröffnet, um vorläufigen Rechtsschutz im Wege eines Anordnungsbegehrens nach § 123 Abs. 1 VwGO nachzusuchen.
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 143/20

    Verbot eines Möbeleinzelhandels durch Corona-Verordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - 5 B 892/11

    Keine einstweilige Anordnung gegen Sperrbezirksverordnung in Dortmund

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Derartige Reisen dienen ausschließlich der Freizeitgestaltung und weisen somit einen geringen Persönlichkeitsbezug auf (vgl. zu anderen Formen der Freizeitgestaltung OVG Berlin, Beschl. v. 14.01.2021 - OVG 11 S 3/12 -, juris Rn. 25; OVG Saarlouis, Beschl. v. 15.01.2021 - 2 B 354/20 -, juris Rn. 21; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.12.2021 - 1 S 3670/21 -, juris Rn. 154; s. a. BVerfG, Beschl. v. 27.08.2019 - 1 BvR 879/12 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2021 - 13 B 1782/20

    Ablehnung eines Antrags auf vorläufige Außervollzugsetzung von Regelungen zum

    - Freizeit - und Amateursport (§ 9 CoronaSchVO) vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Dezember 2020 - 13 B 1847/20.NE - (betreffend Freizeit- und Amateursport in Fitnessstudios), juris, vom 23. Dezember 2020 - 13 B 1983/20.NE - (Golf), juris, und vom 30. November 2020 - 13 B 1675/20.NE - (Tennis), juris; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 2 B 354/20 -, juris (Hallenbad und andere Sporteinrichtungen), Bay. VGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 20 NE 20.3026 - (Golf), juris.
  • OVG Saarland, 19.02.2021 - 2 B 35/21

    Ausnahmegenehmigung vom Öffnungsverbot für Telekom-Shop in Zeiten der

    [vgl. zur Abgrenzung der beiden Verfahren des einstweiligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.1.2021 - 2 B 354/20 -, wonach es angesichts des landesweiten Geltungsbereichs der Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, wegen ihrer jeweils kurzen Geltungsdauer und der Vielzahl der Gerichtsverfahren geboten ist, Verfahren, die zum Ziel haben, dass eine darin enthaltene Verbots- oder Gebotsregelung ganz oder teilweise nicht angewendet werden soll, ausschließlich auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen] In der vorliegenden Konstellation, in der sich die Antragstellerin gegen einen auf der Grundlage der Verordnung ergangenen Verwaltungsakt zur Regelung ihres Einzelfalls (§ 35 Satz 1 SVwVfG), hier die Ablehnung ihres Ausnahmeantrags (§ 7 Abs. 9 VO-CP) durch den Bescheid des Antragsgegners vom 17.12.2020 wendet, unterliegt die Statthaftigkeit des Anordnungsantrags nach § 123 Abs. 1 VwGO keinen Bedenken.

    [vgl. auch dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.1.2021 - 2 B 354/20 -, insbesondere zur Unzulässigkeit von auf die Ungültigkeit oder eine Nichtanwendbarkeit der Rechtsnormen gerichteten Feststellungsanträgen im Rahmen des Verfahrens nach § 123 VwGO] Keiner Vertiefung bedarf auch die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage, ob die saarländische Landesregierung - anders als nach ihrem Vortrag die Verordnungsgeber in mehreren anderen Bundesländern [vgl. dazu auch die aktuellen Anwendungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) Hessens (Stand 4.2.2021, Seiten 21, 23)] - im Saarland vor dem Hintergrund der betroffenen Grundrechte, anders als in den im § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 16 VO-CP genannten Bereichen die Öffnung von Ladengeschäften zur Erbringung von Telekommunikationsdienst-leistungen zu Recht als "nicht unbedingt erforderlich" zur Sicherstellung der Versorgung angesehen hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 5/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Derartige Reisen dienen ausschließlich der Freizeitgestaltung und weisen somit einen geringen Persönlichkeitsbezug auf (vgl. zu anderen Formen der Freizeitgestaltung OVG Berlin, Beschl. v. 14.01.2021 - OVG 11 S 3/12 -, juris Rn. 25; OVG Saarlouis, Beschl. v. 15.01.2021 - 2 B 354/20 -, juris Rn. 21; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.12.2021 - 1 S 3670/21 -, juris Rn. 154; s. a. BVerfG, Beschl. v. 27.08.2019 - 1 BvR 879/12 -, juris Rn. 12).
  • VG Frankfurt/Main, 13.04.2021 - 5 L 902/21

    Einschränkungen im Einzelhandel bezüglich Waren, die nicht der Grundversorgung

    Soweit der Antragsgegner zu 2. auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Beschlüsse vom 19. Februar 2021 - 2 B 35/21 - und vom 15. Januar 2021 - 2 B 354/20 - beide juris), des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Mai 2020 - 5 Bs 77/20 - juris), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 18. Juni 2020 - 20 CE.1388 - juris) und des Verwaltungsgerichts Gießen (Beschluss vom 5. März 2021 - 4 L 673/21.GI) verweist, vermag sich die Kammer der - zumindest in einigen dieser Entscheidungen - geäußerten Auffassung zur Sperrwirkung der Möglichkeit eines Antrages auf einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO gegenüber einem Feststellungsantrag - im Hinblick auf die normativen Vorgaben der Verwaltungsgerichtsordnung nicht anzuschließen.

    "Vor diesem Hintergrund folgt der Senat der teilweise in Bezug auf die sich auch in anderen Ländern unmittelbar vollziehenden Corona-Schutz-Verordnungen vertretenen Auffassung (BayVGH, Beschl. v. 18. Juni 2020 - 20 CE 20.1388 -, juris Rn. 6; dazu kritisch: Hartl, a. a. O.; OVG Saarland, Beschl. v. 15. Januar 2021 - 2 B 354/20 -, juris Rn. 10 ff.), dass ein Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO dann ausgeschlossen ist, wenn dieses zum Ziel hat, dass untergesetzliche Normen ganz oder teilweise nicht angewendet werden sollen, zumindest dann nicht, wenn die am Verfahren Beteiligten von den Rechtswirkungen der sich selbst vollziehenden Vorschriften der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung unmittelbar betroffen sind, etwa durch diese in ihren Grundrechten beschränkt werden (vgl. Sodann [sic!] a. a. O. [scil. Sodan in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 43] Rn. 58c).

  • VG Frankfurt/Main, 01.04.2021 - 5 L 817/21

    Kein Anspruch auf Öffnung eines Bekleidungsgeschäfts nach dem

    Soweit die Antragsgegnerin zu 1. und 2. auf Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 18. Juni 2020 - 20 CE.1388 - juris) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Beschluss vom 15. Januar 2021 - 2 B 354/20 - juris) verweist, vermag sich die Kammer der darin geäußerten Auffassung nicht anzuschließen.

    "Vor diesem Hintergrund folgt der Senat der teilweise in Bezug auf die sich auch in anderen Ländern unmittelbar vollziehenden Corona-Schutz-Verordnungen vertretenen Auffassung (BayVGH, Beschl. v. 18. Juni 2020 - 20 CE 20.1388 -, juris Rn. 6; dazu kritisch: Hartl, a. a. O.; OVG Saarland, Beschl. v. 15. Januar 2021 - 2 B 354/20 -, juris Rn. 10 ff.), dass ein Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO dann ausgeschlossen ist, wenn dieses zum Ziel hat, dass untergesetzliche Normen ganz oder teilweise nicht angewendet werden sollen, zumindest dann nicht, wenn die am Verfahren Beteiligten von den Rechtswirkungen der sich selbst vollziehenden Vorschriften der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung unmittelbar betroffen sind, etwa durch diese in ihren Grundrechten beschränkt werden (vgl. Sodann [sic!] a. a. O. [scil. Sodan in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 43] Rn. 58c).

  • VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21

    Untersagung des Betriebs von Wettvermittlungsstellen während der Corona-Pandmie

    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Betroffener nicht die Verfassungsmäßigkeit einer abstrakt- generellen Regelung bestreitet, sondern dass es ihm konkret um die Klä- rung eines zwischen ihm und einem Hoheitsträger streitigen Rechtsver- hältnisses geht, er in einem Streitfall um die coronabedingte Schließung von Betrieben also die Auffassung vertritt, dass sein betriebliches Angebot von der verordnungsrechtlichen Regelung gar nicht erfasst wird (vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschl. v. 15.01.2021 - 2 B 354/20 - BecksRS 2021, 399 - "Hallenschwimmbad").
  • VGH Hessen, 16.04.2021 - 7 B 753/21

    Keine vorläufige Beschulung von Schülern der Mittelstufe im Wechselunterricht

    Die Geltendmachung des konkreten Begehrens auf vorläufige Beschulung im Wechselunterricht in einem Anordnungsverfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO würde zu einer Umgehung der besonderen Voraussetzungen der Interessenabwägung bei normativen Akten und der Wirkungen des speziellen Rechtsschutzverfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO führen und ist daher nicht statthaft (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 20 CE 20.1388 -, juris, Rdnr. 2 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 2 B 354/20 -, juris, Rdnr. 9 f.).
  • OVG Sachsen, 09.02.2021 - 3 B 440/20

    Verhältnis der Anträge nach § 123 Abs. 1 VwGO und § 47 Abs. 6 VwGO bei Rüge der

    21 Vor diesem Hintergrund folgt der Senat der teilweise in Bezug auf die sich auch in anderen Ländern unmittelbar vollziehenden Corona-Schutz-Verordnungen vertretenen Auffassung (BayVGH, Beschl. v. 18. Juni 2020 - 20 CE 20.1388 -, juris Rn. 6; dazu kritisch: Hartl, a. a. O.; OVG Saarland, Beschl. v. 15. Januar 2021 - 2 B 354/20 -, juris Rn. 10 ff.), dass ein Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO dann ausgeschlossen ist, wenn dieses zum Ziel hat, dass untergesetzliche Normen ganz oder teilweise nicht angewendet werden sollen, zumindest dann nicht, wenn die am Verfahren Beteiligten von den Rechtswirkungen der sich selbst vollziehenden Vorschriften der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung unmittelbar betroffen sind, etwa durch diese in ihren Grundrechten beschränkt werden (vgl. Sodann a. a. O. Rn. 58c).
  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 3 A 844/20

    Keine Verhältnismäßigkeit der Ausweisung nach erfolgreicher

    Es hat weiter unter Bezugnahme auf das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass auch bei hochrangigen bedrohten Rechtsgütern eine Wiederholungsgefahr nicht bereits bei jeder auch nur entfernten Möglichkeit eines Schadenseintritts zu bejahen sei (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 15. Januar 2013 - 1 C 10/12 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 23. September 2021 - 19 ZB 20.323 -, juris Rn. 10; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 48; OVG Bremen, Beschl. v. 15. Februar 2021 - 2 B 354/20 -, juris Rn. 12).
  • VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Verbot der

  • VGH Hessen, 06.05.2021 - 7 B 870/21

    Beschwerde gegen Entscheidung zum Wechselunterricht - Corona-Virus

  • OVG Sachsen, 22.07.2022 - 3 A 21/22

    Ausweisung; Generalprävention; Resozialisierung; Verhältnismäßigkeit;

  • VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134

    Vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung (Regelungsanordnung),

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